Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Inhalt und Umfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Verbindung und im Umfang und Inhalt des zwischen ENDLICH OHNE Tattooentfernung (im Folgenden: „ENDLICH OHNE“) und dem Patienten abgeschlossenen Behandlungsvertrags und des unterschriebenen Anamnesebogens.
§2 Abnahme
1) Die Abnahme der von ENDLICH OHNE erbrachten Leistung erfolgt spätestens mit Abschluss der letzten Behandlung der vom Patienten gebuchten Behandlung, entsprechend der Vereinbarung im Behandlungsvertrag zwischen ENDLICH OHNE und dem Patienten.
2) Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme.
3) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Entfernung von Tätowierungen / Farbpigmenten, ausweislich des geschlossenen Behandlungsvertrags – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.
4) Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusam- menhang stehen.
6)Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§3 Mängelrechte und Haftung u
1) Die Haftung für Personen- und Sachschäden im Rahmen des Behandlungsvertrags wird auf den Betrag von 250.000 € begrenzt. Die Haftung für Vermögensschäden wird pauschal auf den Betrag von 100.000 € begrenzt. Dies entspricht der Haftungsbegrenzung im Rahmen der bestehenden ordentlichen Betriebshaftpflichtversicherung.
2) Die Bestimmung unter §3 Ziff. 1 gilt nicht, sofern ENDLICH OHNE eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachgewiesen wird.
§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht e
1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Patienten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig von einem zuständigen deutschen Gericht festgestellt oder von ENDLICH OHNE unbestritten sind.
2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Patient nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§6 Kündigung
1) Jeder Partei steht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.
2) Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
3) ENDLICH OHNE hat das Recht insbesondere dann zu kündigen, wenn:
• der Patient trotz Abmahnung wiederholt gegen die wesentlichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbe dingungen oder der Bedingungen aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag verstößt oder den ausgehändigten Behandlungsinformationen und Pflegehinweisen zuwiderhandelt, und / oder
• ENDLICH OHNE in Erfahrung bringt, dass der Patient zeitgleich eine kosmetische oder operative Behandlung, insbesondere eine vergleichbare Lasertherapie an dem im Behandlungsvertrag festgelegten Hautareal durchführen lässt, und / oder
• falsche und / oder unvollständige Information über seinen gesundheitlichen oder körperlichen Zustand vor oder bei Vertragsschluss mit ENDLICH OHNE angegeben hat. Ein Verschweigen von wichtigen Informationen über den gesundheitlichen oder körperlichen Zustand steht den unvollständigen Angaben gleich.
§7 Salvatorische Klausel, Schriftform
1) Auf die geschlossenen Verträge zwischen dem Patienten und ENDLICH OHNE findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln / Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich und wirksam. Anstelle der unwirksamen Klausel treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften ein.
3) Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln der AGB sind ENDLICH OHNE und der jeweilige Patient verpflichtet, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächs- ten kommt. Selbiges gilt im Falle einer lückenhaften Bestimmung oder einer Lücke.
4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Behandlungsvertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenab- reden oder sonstige Vereinbarungen bestehen nicht.

